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Kiran Stiftung

Stiftungszweck

Die gemeinnützige KIRAN Stiftung mit Sitz in St. Gallen (CH) wurde 2003 durch den Freundeskreis gegründet. Die Stiftung bezweckt gemäss Stiftungsurkunde die «Förderung integrierter Bildung und Rehabilitation von behinderten Kindern und Jugendlichen und Unterstützung ihrer Eltern in Indien». Erste Priorität hat das KIRAN Village in Madhopur/Varanasi U.P. «Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, ist uneigennützig und auf keine Erwerbstätigkeit ausgerichtet.»

Die Stiftung untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht und ist im Handelsregister eingetragen.

Aufgaben

  • Die Stiftung möchte den Fortbestand des KIRAN Villages langfristig sicherstellen.
  • Sie koordiniert und tätigt alle Zahlungen an KIRAN Indien aufgrund von gemeinsam erarbeiteten Planungs- und Finanzrichtlinien, von Dreijahresbudgets und Zahlungsplänen.

  • Sie berät KIRAN Indien, kontrolliert Jahresrechnung und Budget, beobachtet die Kostenentwicklung, überprüft laufend die Einhaltung der vereinbarten Vorgaben und die korrekte Verwendung der Gelder.

  • Sie beurteilt, beschreibt und dokumentiert Spendengesuchs-Projekte in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des KIRAN Village.

  • Sie übernimmt die Spendeneinnahmen des Freundeskreises und beschafft selber Projektbeiträge bei Geberstiftungen, Behörden und Privaten.

Stiftungsrat

Susann Mösle-Hüppi, St.Gallen, Präsidentin
Jürg Weder, Stein AR, Vizepräsident
Bernadette Joseph, Degersheim
Martin Schwizer, Pontresina
Ilona Zürcher, Lutzenberg

Verwalter

Marco Eberle, Romanshorn

Geschäftsstelle

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